Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages erkennt der gesetzliche Vertreter des künftigen Mitgliedes an, dass er bereit ist, für Forderungen des Vereins aus dem Mitgliedschaftsverhältnis seines Minderjährigen Kindes einzutreten (Schuldbeitritt).
Des weiteren erkennt er die Satzung des Vereins an, insbesondere die Bestimmung, dass die Pflicht zur Beitragszahlung erst mit Ablauf des Folgemonats nach Eingang einer schriftlichen Kündigung (per Einschreiben) bei der Jugendleitung erlischt. Die Kündigung muss in deutscher Sprache erfolgen. Im Voraus gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Die dem Mitglied vom Verein gestellte Sportausrüstung (Kleidung, Trainingsball etc.), bleibt Eigentum des Vereins, sofern nichts anderes vereinbart wurde und ist beim Austritt am sauberen Zustand zurückzugeben. Gegebenenfalls ist ein Ersatzbetrag in Geld zu leisten.
Der gesetzliche Vertreter gestattet dem Verein die Nutzung des eingereichten Bildmaterials (Passfoto) zur Anmeldung für den Spielbetrieb (DFBnet).
Eine Kopie des Aufnahmeantrags ist dem gesetzlichen Vertreter ausgehändigt worden.
Medizinische Einverständniserklärung
Hiermit gebe ich mein Einverständnis, dass bei meinem Kind, falls im Verletzungsfall notwendig, folgende Maßnahmen durchgeführt werden dürfen:
2. Röntgenuntersuchung / Sonographie
(falls medizinisch erforderlich)
3. Tetanusimpfung
(falls medizinisch erforderlich)
Notfallkontakt
Falls ich nicht erreichbar bin, soll im Notfall folgende Person verständigt werden: